KIEL. Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes mit Führerschein Klasse B dürfen künftig auch schwerere Einsatzfahrzeuge lenken. Die Landesregierung beschloss am Dienstag (4. Mai) den entsprechenden Gesetzentwurf und die dazugehörige Verordnung. Beides soll möglichst schon am 1. Juni in Kraft treten. Das Gesetz legt fest, welche ... mehr »
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