Projektförderung
Vergaberegelung „Förderung der Öffentlichkeitsarbeit“
Aus Mitteln der „Lottoförderung” erhält der LFV SH Unterstützung zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung. Ein Teil davon fließt weiter in die Mitgliedsverbände zur Mitfinanzierung eigener regionaler Projekte. Der Vorstand des LFV SH hat hierzu eine Vergaberegelung erarbeitet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.
Bei Fragen zur Antragstellung und -einreichung stehen wir gerne beratend (auch u.U. vor Ort) zur Verfügung. Ansprechpartner: Holger Bauer, Tel. 0431 / 603-2195, bauer(at)lfv-sh.de
Präambel
Die Förderung durch den Landesfeuerwehrverband SH ist nur für Projekte zulässig, die der Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren dienen. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei allen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, neue Mitglieder für die Einsatzabteilung und für die Jugendfeuerwehr zu gewinnen. Nachrangig, aber mit großer Priorität, sind Maßnahmen zu fördern, die dem Halten bestehender Mitglieder dienen und zudem der Reputation der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort nützen.
Die Stärkung des Ehrenamtes „Freiwillige Feuerwehr” in der Gesellschaft steht im Vordergrund.
1. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Ideen und Maßnahmen eigenentwickelt und frei von Rechten Dritter sind. Um eine Maßnahme oder ein Projekt gefördert zu bekommen, ist eine schriftliche Beantragung an den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein erforderlich.
2. Neben einer ausführlichen Beschreibung und ggf. Bebilderung der geplanten Maßnahme sind fundierte Aussagen über die zu erreichende Zielgruppe und dem hierfür geplanten Kommunikationskonzept (wer soll mit welcher Maßnahme zu welchen Handlungen in welcher Zeit gebracht werden) aufzuführen.
3. Dem Antrag ist eine Kostenkalkulation beizulegen. Eventuellen Material- oder anderen Fremdkosten sind Angebote von mindestens zwei Anbietern beizulegen.
4. Bei graphischen Projekten ist das Corporate Design des LFV SH angemessen zu berücksichtigen. Der LFV SH steht hierbei beratend zur Verfügung.
5. Abgelehnte Maßnahmen können im Folgejahr bei entsprechender Begründung wieder beantragt werden.
6. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen von der Fachabteilung Marketing/Öffentlichkeitsarbeit geprüft und dem LFV-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
7. Die Höhe der Bezuschussung kann variieren. Sie orientiert sich an der qualitativen Beurteilung des Projektes durch den Vorstand sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
8. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt i.d.R. nach Abschluss des Projektes und Vorlage der Ergebnisse und Kosten.
9. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
10. Der Landesfeuerwehrverband übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der geplanten Maßnahmen, steht aber im Rahmen seiner Möglichkeiten begleitend beratend zur Seite.
11. Grundsätzlich erklären sich die Geförderten damit einverstanden, dass sämtliche Ideen, Maßnahmen und Erkenntnisse allen Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein rechtefrei zur Nutzung zur Verfügung stehen.
12. Eine weitere Nutzung einer bestehenden und geförderten Idee durch eine andere Feuerwehr / Verband bedarf immer der Zustimmung durch den Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Eine formlose Beantragung der geplanten Nutzung ist dem LFV-SH schriftlich anzuzeigen.
Kiel, Januar 2016
Dipl.Ing. Detlef Radtke
Landesbrandmeister
Auflistung der bisher geförderten Projekte
- Info Aktion FF Schwentinental
- Zielgruppenbefragung der FH Westküste für die FF Heide (siehe Anlage)
- Erstellung eines Feuerwehr-Malbuches mit dem KFV Plön (Muster)
- Erstellung von Werbemitteln für den LZ-G des Kreises Herzogtum Lauenburg (noch in Arbeit)
- Ehrenamtskarte im StFV Neumünster
- Kleiderbügelaktion der FF Norderbrarup
- Kreisjugendfeuerwehr Dithmarschen
- Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Segeberg
- Mitgliederwerbung im Amt Nordstormarn (siehe Anlagen 1-6) (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6)
- Kampagne "Feuerwehr - 1. Wahl" der FF Kappeln (Anwendungsbeispiele "Feuerwehr - 1. Wahl")
- Feuerwehr-Sprachkurs für Flüchtlinge bei der FF Brunsbüttel
- Feuerwehr AG an der Grundschule Lentföhrden (siehe Anlagen 1-5) (Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5)
- Pressemitteilung zum Imagefilm der FF Bad Segeberg, Drehbuch, Imagefilm YouTube, Impressionen der Dreharbeiten
- MTW der JF Kappeln-Mehlby als Werbeträger
- Konzentrierte Aktion zur Mitgliederwerbung der Feuerwehren der Insel Föhr
- Konzentrierte Aktion der Wehren des Amtes Mitteldithmarschen
- Bericht K-JFW Segeberg Transportanhänger
- Mitgliederwerbung bei der Feuerwehr Großflintbek
- Öffentlichskeitsarbeit der FF Stellau
- Helfertag der FF Bordesholm 2019
- Schaukasten der FF Blunk